Die mögliche Ausweisung eines Nationalparks in Siegen-Wittgenstein könnte weitreichende negative Folgen für die Entwicklung des Kreises, seine Infrastruktur, die Finanzen der kreisangehörigen Kommunen sowie die regionale Wirtschaft haben. Auf Einladung des CDU-Kreisverbandes Siegen-Wittgenstein kamen deshalb Stadt- und Gemeinderatsmitglieder sowie Kreistagsabgeordnete der Union in Erndtebrück zu einem Informations- und Meinungsaustausch zusammen.
„Siegen-Wittgenstein leistet bereits heute einen überdurchschnittlichen Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz und verbindet dabei Natur, nachhaltige Forstwirtschaft und wirtschaftliche Stärke“, betonte Kreisvorsitzender Benedikt Büdenbender. Wirtschaftliches Wachstum, Innovationen für sichere Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie notwendige Infrastrukturmaßnahmen dürften durch einen Nationalpark nicht gefährdet werden.
CDU-Fraktionsvorsitzender Hermann-Josef Droege zeigte sich erfreut über das große Interesse. Bezeichnend für das nach seiner Einschätzung einseitige Verfahren der Kreisverwaltung sei, dass politische Beobachter der Kreistagsfraktionen inden eingesetzten Arbeitsgruppen nicht einmal als Zuhörer zugelassen wurden. Es müsse alles dafür getan werden, den ländlichen Raum mit seinen besonderen Anforderungen zu stärken, statt ihn durch ein Landschaftsmuseum mit vielfältigen Einschränkungen zu schwächen.
Fachreferenten informierten die Kommunalpolitiker über mögliche Auswirkungen auf Infrastruktur, Forstwirtschaft, regionale Betriebe und kommunale Mitsprachemöglichkeiten. Die dargelegten Positionen und Kritikpunkte mündeten in die folgenden Feststellungen:
Kein Nationalpark gegen die Region
Die CDU Siegen-Wittgenstein lehnt die aktuellen Pläne zur Ausweisung eines Nationalparks auf
dem Rothaarkamm ab. Eine solch langfristig wirkende Entscheidung mit
Nutzungseinschränkungen und weitreichende Folgen für Infrastruktur, Wirtschaft und Alltag darf
nicht ohne belastbare Folgenabschätzung entschieden werden. Wir setzen auf aktiven Naturschutz,
nachhaltige Forstwirtschaft, moderne Infrastruktur und nachhaltig-innovative
Entwicklungschancen für unsere Heimat.
1. Erst Fakten, dann Beschluss
Eine eigenständige Machbarkeits- und Folgenstudie auch der regionalwirtschaftlichen
Konsequenzen für Siegen-Wittgenstein ist im aktuellen Prozess nicht vorgesehen. Erfahrungen
anderer Nationalparks ersetzen keine belastbare Analyse unserer heimischen Wirtschafts-,
Verkehrs- und Tourismusstrukturen. Eine Entscheidung dieser Tragweite darf nicht auf
Hoffnungen und Versprechen beruhen.
2. Arbeitsplätze nicht gefährden
Viele heimische Betriebe kämpfen mit einer Vielzahl von kritischen Herausforderungen. Ein neuer
Großschutzstatus schafft zusätzliche Prüf- und Abstimmungsbedarfe (Nationalpark als weiterer
„Öffentlicher Belang“) und sendet das falsche Signal in unsere lokale Wirtschaft. Unsere Priorität
sind Investitionen, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung.
3. Tourismusversprechen brauchen Belege
Touristische Impulse werden in Aussicht gestellt, sind für die konkrete Region aber nicht
wissenschaftlich belegt. Gleichzeitig entstehen dauerhafte Verwaltungs- und Betriebskosten,
während Gastronomie und Hotellerie schon heute Personal suchen. Öffentliche Mittel gehören
dorthin, wo sie nachweislich Zukunft schaffen. Der Kreis liefert keinerlei belegbare Zahlen, wie viel
Geld mögliche Tages- oder Übernachtungsgäste in der Region lassen. Bloße Vergleiche mit anderen
Nationalparks von völlig anderer Struktur und Größe sind unseriös und nicht übertragbar.
4. Kein Hauruck-Verfahren bei einer Entscheidung für Jahrzehnte
Nach der Ablehnung im Jahr 2024 wird das Vorhaben erneut unter hohem Zeitdruck
vorangetrieben. Eine Entscheidung mit jahrzehntelangen Folgen darf nicht innerhalb weniger
Monate und auf Grundlage kurzfristig angesetzter Workshops in der Ferienzeit sowie nachträglich
erstellter Frage-Antwort-Kataloge getroffen werden. Notwendig sind eine gründliche öffentliche
Debatte, belastbare Folgenabschätzungen und eine verbindliche Beteiligung der betroffenen Städte
und Gemeinden.
KREISVERBAND SIEGEN-WITTGENSTEIN
5. Kommunen mitnehmen
Es wird der Eindruck vermittelt, die Kommunen könnten unerwünschte Entwicklungen später
jederzeit verhindern. Ein Blick auf die Regelungen des Nationalparks Eifel zeigt jedoch: Ein
individuelles Vetorecht der einzelnen Kommunen gibt es dort nicht. Ist der Nationalpark erst
einmal beschlossen, könnten zentrale Entscheidungen somit auch gegen die Interessen einzelner
Städte und Gemeinden getroffen werden. Deshalb müssen die tatsächlichen Mitspracherechte und
rechtlichen Folgen vor einer Grundsatzentscheidung zweifelsfrei geklärt sein.
6. Regionalen Rohstoff Holz sichern
Rund 4.300 Hektar Wald würden langfristig weitgehend der wirtschaftlichen Nutzung entzogen.
Das kann die Versorgung von Sägewerken, Holzverarbeitung, Handwerk und privaten Haushalten
mit regionalem Holz schwächen. Nachhaltige Forstwirtschaft verbindet Waldpflege, Klimaschutz
und sichere Arbeitsplätze. Bauen mit Holz ist ein wesentlicher Beitrag zur Klimavorsorge; dies gilt
es zu fördern. Das Land verzichtet auf Dauer auf Erträge aus dem Staatsforst.
7. Der Nationalpark wird zur Verkehrsbremse
Ein Nationalpark gefährdet die Straßenanbindung von Wittgenstein. Selbst bestehende Straßen
werden in Frage gestellt. Wanderwege fallen weg, Straßen können nicht saniert werden. Die
geplante Kulisse liegt wie ein Riegel zwischen Siegerland und Wittgenstein. Selbst ausgesparte
Trassenkorridore beseitigen zusätzliche naturschutzrechtliche Prüfungen und Klagerisiken nicht.
Für Route 57 und den Ausbau der L 719 brauchen wir rechtliche Klarheit und volle
Planungssicherheit. Rechtliche Probleme zeichnen sich ab.
8. Bürger vor Folgekosten schützen
Der Kreis geht davon aus, dass das Land sämtliche Kosten eines Nationalparks übernimmt.
Belastbare Zusagen, konkrete Zahlen oder eine dauerhafte Finanzierungsgarantie gibt es dafür
jedoch nicht. Ebenso ist offen, welche Ausgaben künftige Landesregierungen bei der angespannten
Finanzlage noch tragen werden. Bleiben Kosten ungedeckt, könnten sie über den Kreishaushalt
und eine steigende Kreisumlage bei den Städten und Gemeinden landen. Damit werden die Bürger
zur Kasse gebeten. Vor einer Entscheidung braucht es deshalb eine vollständige, transparente und
langfristig abgesicherte Finanzierung ohne Risiken für die kommunalen Haushalte.
Erweiterungen im ÖPNV oder örtliche Naherholungseinrichtungen als Ergänzung zu einem
Nationalpark zahlt das Land definitiv nicht.
9. Bestehenden Naturschutz stärken
Siegen-Wittgenstein verfügt bereits über FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, Naturwaldzellen und
Wildnisflächen. Der geplante Nationalpark leistet keinen Beitrag zu mehr Naturschutz, sondern
schafft Verbote und Einschränkungen. Wir wollen Pflege, Artenvielfalt und Schutz in den
bestehenden Strukturen wirksam finanzieren, statt neue Doppelstrukturen aufzubauen. Ein
Nationalpark bindet mit seinem umfangreichen Totholz viel weniger CO2 als eine geordnete
Forstwirtschaft und ist also weniger klimafreundlich. Totholz bedeutet ein deutlich höheres
Potential für Waldbrände.
10. 4.300 Hektar sind ein großer Eingriff
Zur Diskussion steht eine Nationalparkkulisse von rund 4.300 Hektar. Ein alternativ vom Land
angedachtes Wildnisentwicklungsgebiet würde nach den vorliegenden Unterlagen dagegen etwa
500 Hektar umfassen. Die behauptete Zwangslage "Nationalpark oder gleich große Wildnisfläche" bestand nie. Die Falschbehauptung musste der Kreis bereits zugeben.
11. Freiheit und Naherholung erhalten
Wegegebote, Besucherlenkung sowie Einschränkungen beim Sammeln, Radfahren, Reiten oder bei Spaziergängen auch mit Hunden können den gewohnten Zugang zum Wald und seine
Erholungsnutzung verändern. Regeln müssen verhältnismäßig und regional akzeptiert sein. Der
Wald gehört zur Lebenswirklichkeit der Menschen in unserer Heimat.
12.Mehr Bürokratie und Zuständigkeits-Verlagerung
Ein Nationalpark entzieht Siegen-Wittgenstein die regionale Steuerung. Die Zuständigkeit für
dieses Gebiet liegt dann bei der Düsseldorfer Umweltverwaltung.
Unser Kurs: Wald schützen. Wirtschaft stärken. Heimat bewahren.

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