Antrag zur Sitzung des Kreistages am 28. September 2018

23.08.2018

An den
Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein
Herrn Andreas Müller
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen

22. August 2018

Antrag gem. § 8 (1) GO KT zur Sitzung des Kreistages
am 28. September 2018

Unterstützung bei der Beschaffung und Unterhaltung von öffentlich erreichbaren Defibrillatoren

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die CDU-Kreistagsfraktion beantragt, der Kreistag möge beschließen:

 

  1. Der Kreis Siegen-Wittgenstein unterstützt die Bemühungen, automatisierte externe Defibrillatoren an öffentlich zugänglichen Stellen in solchen Ortschaften anzuschaffen und zu unterhalten, bei denen die Gefahr deutlich wurde, dass sie witterungsbedingt nicht, nur schwer oder zeitlich verzögert für Rettungskräfte erreichbar waren.
  2. Der Landrat wird gebeten, mit den bekannten Hilfsorganisationen Kontakt aufzunehmen, um eine entsprechende Schulung von Ersthelfern vor Ort für diese Standorte zu organisieren. Des Weiteren ist zu untersuchen, ob die Kosten der Anschaffung und Unterhaltung durch Spenden Dritter mitfinanziert werden können.

Begründung:

Wetterextreme und Sturmereignisse haben in jüngerer Vergangenheit zu Gefährdungslagen geführt, nach denen einige Ortschaften gerade auch im Altkreis Wittgenstein für die Rettungskräfte zeitweise nicht oder nur mit Zeitverzögerung erreichbar waren. Da auch in Zukunft solche Ereignisse nicht ausgeschlossen werden können, sollte präventiv vor Ort eine Unterstützung durch Ersthelfer möglich sein. Dieser in den betreffenden Ortschaften formulierter Wunsch ist verständlich.

Einerseits ist hierfür die technische Voraussetzung, zum Beispiel durch die Vorhaltung von Defibrillatoren, sicherzustellen. Andererseits bedarf es einer Schulung, wodurch Laien in die Lage versetzt werden, eine solche Hilfeleistung zu bewerkstelligen.

Der später zu beratende und zu verabschiedende Rettungsdienstbedarfsplan sollte solche spezifischen Gefährdungslagen für einzelne Orte, die zum Beispiel durch Schnee, Eis oder Sturmschäden partiell schwer erreichbar sein könnten, im Blick haben. Insofern ist die aktuelle Ausstattung mit Defibrillatoren als Bestandteil der präventiven Notfallvorsorge vernetzt zu verstehen.

Es wird vorgeschlagen, den Antrag in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 12. September 2018 vorzuberaten und hier mitzuteilen, in welcher Anzahl und wie regional verteilt bisher Defibrillatoren im Kreisgebiet bereits vorhanden sind und wie die Erkenntnisse über deren Finanzierung sind.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Brandemann

Vorsitzender