Reformationstag 2017

14.03.2013

Beschluss des 46. Kreisparteitages der CDU Siegen-Wittgenstein am 9.03.2013

Auf Antrag des Kreisvorstandes der CDU Siegen-Wittgenstein hat der Kreisparteitag am 9.03.2013 mit großer Mehrheit den folgenden Beschluss gefasst:
Der Kreisparteitag schließt  sich den Bestrebungen der Evangelischen Kirchen in Deutschland an, den Reformationstag des Jahres 2017 im Rahmen eines  bundesweiten gesetzlichen Feiertages zu begehen.

Begründung:
Am 31. Oktober 2017 feiern die evangelischen Kirchen nicht nur in Deutschland die 500. Wiederkehr des Beginns der Reformation. Über die innerkirchliche Bedeutung dieses Prozesses hinaus sind die von Martin Luther mit der Bibelübersetzung geschaffene gemeinsame deutsche  Schriftsprache und die Entdeckung der Wichtigkeit des individuellen Gewissens  bis heute bleibende Errungenschaften,  die aus der Reformation hervorgegangen sind. Damit strahlt die Reformation weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Sie sollte daher als Zeichen der kulturellen Selbstvergewisserung des deutschen Volkes, zu der evangelische Christen einen herausragenden Beitrag leisten, in einer nach außen sichtbaren Weise gefeiert werden. Am Reformationstag wird uns auch die schmerzliche Kirchenspaltung bewusst. Aufgabe aller Christen ist es, die von den Reformatoren nicht gewollte, aber bis heute bestehende Trennung der christlichen Konfessionen zu überwinden. In den neuen Bundesländern ist der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag geblieben, nachdem er in den alten Ländern als solcher abgeschafft wurde. Zur Sicherstellung eines hinreichenden Planungsvorlaufes auch in den alten Bundesländern sollte die Entscheidung bereits jetzt angebahnt und getroffen werden.