"H10-Regelung" für Winkraftanlagen muss auch in NRW gelten

11.07.2016

EEG-Novelle sorgt für einen fairen Wettbewerb bei der Windkraft

Windkraftanlagen sollten in Zukunft nur dann genehmigt werden, wenn sie mindestens zehn Mal so weit von Häusern entfernt stehen, wie die jeweilige Anlage hoch ist. „Der momentane Mindestabstand der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung ist vollkommen unzureichend. Die Interessen der Anwohner sind wichtig und dürfen den energiepolitischen Zielen nicht gänzlich untergeordnet werden", fasst Volkmar Klein die Forderung zusammen.

Mit Hilfe eines größeren Abstandes der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung wird auch die Akzeptanz für die Energiewende innerhalb der Bevölkerung gestärkt. Eine erfolgreiche Energiewende kann nur mit der Bevölkerung und nicht gegen sie gelingen. Ist ein Windrad 200 Meter hoch, so muss der Abstand dann auch 2000 Meter betragen. In Bayern gibt es die „H10-Regelung" bereits und hat ihren Nutzen unter Beweis gestellt.
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen sich nun auch Windkraftanlagen dem Wettbewerb stellen. Dadurch werden unnötige Kosten vermieden. Dazu Volkmar Klein: „Damit die Energiewende erfolgreich sein kann, muss es eine Umstellung der Fördermaßnahmen geben. Anstatt die Anlagen unbeirrt finanziell zu fördern, ist es sinnvoll, wenn sich auch die Windkraft dem Wettbewerb stellen muss. Wer seine Windenergie zum besten Preis anbietet, der wird den Zuschlag erhalten. Dies ist vor allem in Sinne der Verbraucher."
Gleichzeitig soll mit Hilfe der EEG-Novelle der Netzausbau verbessert werden. „Es bringt uns nicht weiter, dass wir die erneuerbaren Energien immer weiter fördern und ausbauen, ohne dabei aber in den Netzausbau zu investieren. Dies wird nun mit Hilfe der EEG-Novelle geändert", so der CDU-Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein abschließend.