Antrag Zukunftsfähiger Wohnungsbestand

17.10.2016

Antrag gem. § 2 (1) und § 29 (4) GO KT zu den Sitzungen der
Ausschüsse für Wirtschaft und Regionalentwicklung am 23. November 2016 sowie für Soziales und Integration am 24. November 2016 in Verbindung mit der Anfrage
gem. § 3 Abs. 2 GO KT

Zukunftsfähigen Wohnungsbestand in Siegen-Wittgenstein sichern

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die CDU-Kreistagsfraktion beantragt, den Punkt „Zukunftsfähigen Wohnungsbestand in Siegen-Wittgenstein sichern“ auf die Tagesordnungen der o.g. Sitzungen zu setzen und bittet für die dortigen Erörterungen um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1.    Wie bewertet die Kreisverwaltung die Einschätzung des NRW-Landesbau-ministeriums (Wohnungsnachfrage und Flächenbedarf, 29. 02. 2016), wonach ein Potential des zu mobilisierenden Leerstandes von mehr als 1000 bis 1500 Wohnungen im Kreisgebiet gesehen wird und ein Bedarf von mehr als 1.000 bis 2.000 Wohnungen nach dem genutzten Leerstand als notwendig erachtet werden?
2.    Wie viele Wohnungen sind nach Erkenntnis der Kreisverwaltung seit dem Jahr 2015 im Kreisgebiet, unterteilt nach den Kommunen, fertiggestellt worden? Ist bei den nicht selbstgenutzten Wohnungen der Mietpreis bekannt und wie hoch lag dieser jeweils durchschnittlich?
3.    Wie viel öffentliche Mittel für den sozialen Wohnungsbau sind in den Jahren 2012 bis 2015 in unser Kreisgebiet geflossen? Gibt es Vergleichsdaten zu den anderen südwestfälischen Kreisen? Wie hoch ist aktuell der Bestand an Sozialwohnungen in Siegen-Wittgenstein bzw. seinen Kommunen? Wie viele Wohnungen wurden dort jeweils von kommunalen oder gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften bzw. Siedlungsgesellschaften neu geschaffen bzw. werden von diesen insgesamt vorgehalten?
4.    Gibt es aktuelle Erkenntnisse - beispielsweise aus dem Projekt Wohnen und Leben im Alter - wie viele Wohnungen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger als „seniorengerecht“ bzw. „schwellenarm“ angesehen werden können und wie sich der weitere Bedarf für die nächsten fünf Jahre entwickeln wird?
5.    Hat die Verwaltung konkrete Kenntnisse über den im Kreisgebiet vorhandenen Wohnungsleerstand (aufgeteilt nach Kommunen) und den baulichen, technischen bzw. energetischen Zustand dieser Gebäude?6.    Wie hoch wird der Wohnungsbedarf für zugewanderte schutzbedürftige Menschen mit einer positiven Bleibeoption gesehen; ist eine gemeindegenaue Zuordnung auch vor dem Hintergrund der Wohnsitzverpflichtung möglich?
7.    Wie wird seitens der Bauverwaltung ein Potential von Ausbaureserven in stark nachgefragten Kernbereichen der Kommunen - zum Beispiel Dachausbau oder Aufstockung – gesehen? Was könnte eine solche Entwicklung fördern, welche Bestimmungen könnten dem entgegenstehen?
8.    Als ein Hinderungsgrund für die Schaffung günstigen Wohnraums wird das Fehlen von Baugrund bzw. sehr hohe Grundstückspreise genannt. Gibt es deshalb evtl. Überlegungen, ggf. Wohnungsbaugenossenschaften oder Siedlungsgesellschaften in kommunaler Trägerschaft für den Bau von notwendigen Sozialwohnungen kommunale bzw. kreiseigene Flächen zur Verfügung zu stellen? Ist dem Kreis bekannt, ob es in den Städten und Gemeinden dafür solche geeigneten Grundstücke gibt?
9.    Sind der Verwaltung strategische Überlegungen, Planungen oder Initiativen der im Kreisgebiet tätigen Siedlungsgesellschaften oder auch privater Bauträger bekannt, weiteren mietpreisgünstigen Wohnraum im entsprechenden Zuschnitt für Senioren, Studierende oder junge Berufstätige zu schaffen?
10.  Gibt es seitens des Kreises ein spezifisches Beratungsangebot über Fördermöglichkeiten ( z.B. erhöhte Tilgungsnachlässe für sozialen Wohnungsbau oder Wohnraum für Flüchtlinge) bzw. Informations-kooperationen mit anderen Trägern, um auch dadurch Impulse zu geben?

Begründung:
Auch für den Wohnungsmarkt in Siegen-Wittgenstein zeichnen sich Veränderungs-prozesse ab. Gründe liegen in der demografischen Entwicklung oder in der Zuwanderung von Flüchtlingen. Generell ist in einigen Bereichen der Leerstand von Wohnungen oder Häusern zu verzeichnen, für andere ist eine erhöhte Nachfrage festzustellen.
Der Bedarf an spezifischen nutzeradäquatem Wohnraum, der zugleich als bezahlbar gilt, wird zunehmend auch öffentlich diskutiert. Zentrumsnahe schwellenarme bzw. seniorengerechte Wohnungen sowie Möglichkeiten gemeinschaftlicher Wohnformen sowie die Nachfrage durch Studierende oder die Aufgabe, die Integration von Flüchtlingen auch durch geeigneten Wohnraum gelingen zu lassen, beschreiben weitere Herausforderungen.
Bundesweit ist die Zahl der sozialgebundenen Wohnungen zurückgegangen. Ihre Herrichtung wird angesichts hoher energetischer Standards und knappen Baulands „zu bezahlbaren Preisen“ zunehmend als schwierig oder kaum mehr umsetzbar bezeichnet. Um für den aktuellen Bedarf dennoch ein Zuwachsen zu erreichen, werden die zeitweise Aussetzung von Normen oder Auflagen diskutiert.
Unabhängig solcher Überlegungen sollte aber auch vor Ort erörtert werden, ob und wie angesichts einerseits der Mietpreisentwicklung und andererseits dem veränderten Bedarf entsprechend reagiert werden kann:
-       Senioren suchen zunehmend zentrumsnahe, altersgerechte Wohnungen. Diese sind Voraussetzung für ein möglichst langes selbstbestimmtes Wohnen.
-       Studierende suchen ebenso Wohnraum im unteren Preissegment, möglichst  in Uni-Nähe bzw. im Siegener Kernraum.
-       Für die Zukunftsfähigkeit des Kreises behält das bezahlbare Wohnungsangebot für Familien mit Kindern eine große Bedeutung.
-       Der notwendige neue Wohnraum für zugewanderte Menschen muss die soziale Integration fördern und darf nicht zu städtebaulichen Brennpunkten führen.
-       Für die Attraktivität der Kommunen ist es von Bedeutung, dass neue Wohnungen entstehen, die den Vorstellungen und Bedürfnissen der Nutzer entsprechen, Wohnungsbestand modernisiert wird und Leerstände vermieden werden.
Für den Kreis Siegen-Wittgenstein ist zu überlegen, ob und welche Beiträge die kommunale Familie aus Kreis, Städten und Gemeinden in enger Absprache miteinander zur Problemlösung leisten kann. Vor diesem Hintergrund ist die Thematik zu erörtern. Die dazu erforderlichen Hintergrundinformationen sind deshalb zu erarbeiten.