Beschluß zur Novellierung des § 8 KAG NRW

04.07.2019

Der CDU Kreisparteitag Siegen Wittgenstein fordert von Landesregierung und Landtag eine Novellierung des § 8 KAG NRW für Straßenausbaubeiträge, die Regelungen abschafft, die für Betroffene gerade im ländlichen Raum zu überbordenden finanziellen und existenzbedrohenden Belastungen bei anteiligen Beitragszahlungen führen können.
Traditionell größere Grundstückzuschnitte und steigende Baupreise für Straßeninstandsetzungsarbeiten lassen außerordentlich hohe Umlagebelastungen entstehen, die nicht mehr durch einen theoretischen wirtschaftlichen Sanierungsvorteil zu begründen sind.
Vorgaben, die die Gefahr bergen, dass Straßensanierungen quasi zur Enteignung oder unverhältnismäßigen Zahlungsverpflichtungen von Haus- und Grundstückeigentümern führen, sind deshalb gesetzlich auszuschließen.
Der CDU Kreisparteitag fordert die Landesregierung über die bisherige Entlastung der Kommunen hinaus auf, die Städte und Gemeinden im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes beim kommunalen Straßenausbau noch stärker zu unterstützen und dabei insbesondere den Flächenansatz zu berücksichtigen.
Darüber hinaus fordert  der Kreisparteitag die Landtagsfraktion und die Landesregierung auf, eine grundsätzliche Überprüfung des Systems der Verkehrswegefinanzierung einzuleiten, um ggf. sachlich notwendige Bundesratsinitiativen zu entwickeln.