CDU-Kreistagsfraktion fragt nach Katastrohenschutz des Brandschutzrechtes

03.02.2016

Die CDU-Kreistagsfraktion Siegen-Wittgenstein richtete aktuell folgende Anfrage an den Landrat:

"Der Kreisausschuss beschäftigte sich in seiner Sitzung am 27. März 2015 mit dem Katastrophenschutz in Siegen-Wittgenstein. Der Beratung lagen Anfragen der CDU- wie der SPD-Fraktion zugrunde.
Offen blieben Aussagen zu einem aktualisierten Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Großschadenslagen. Hierzu wurde in der Sitzung ausgeführt, zunächst müssten die von der Landesregierung geplanten Systeme umgesetzt sein. Dies werde im Laufe des Jahres 2015 erwartet. Sie hatten daraufhin zugesagt, im Jahr 2015 den Sachverhalt erneut aufzugreifen. Dies ist bisher nicht erfolgt.
Deshalb bitten wir um Auskunft, wie sich die aktuelle Sachlage darstellt. Welche Konsequenzen oder Entscheidungsnotwendigkeiten ergeben sich daraus für den Kreis Siegen-Wittgenstein? Sind aus Sicht der Verwaltung politische Beschlüsse des Kreistages notwendig? Wann sollten diese ggf. gefasst werden?
Ebenso bitten wir um Auskunft, welche Auswirkungen oder Veränderungen bei der Aufgabenwahrnehmung sich durch das zum Jahresbeginn 2016 in Kraft getretene „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Nordrhein-Westfalen" für den Kreis Siegen-Wittgenstein und die Feuerwehren im Kreisgebiet ergeben. "