CDU-Kreisverband spricht sich für flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand aus
Die CDU Siegen-Wittgenstein setzt sich für flexible Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand aus und stellt sich damit hinter die von der CDU/CSU Bundestagsfraktion vorgeschlagene Flexi-Rente. „Mit der Flexi-Rente können drei Ziele erreicht werden. Längeres Arbeiten wird nicht nur ermöglicht, sondern sogar belohnt. Außerdem kann man den Übergang vom Arbeitsleben ins die Rente flexibler gestalten. Damit profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Lösung", so der CDU-Kreisvorsitzende Volkmar Klein.
Viele Menschen wünschen sich mehr Möglichkeiten, gleitend vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu treten. Diesem Wunsch muss die Politik in Form flexibler Teilrenten nachkommen. Bislang war es möglich zwischen einer halben, einer 2/3 oder einer 1/3-Teilrente zu wählen. In Zukunft soll die Teilrente stufenlos wählbar sein. Dies ermöglicht jedem Einzelnen die Entscheidungsfreiheit. Damit passt sich die Teilrente wesentlich besser an die jeweiligen Lebensumstände an. Ein Schritt den der CDU Kreisverband ausdrücklich begrüßt.
Erfahrene Mitarbeiter haben einen enormen Nutzen für die Betriebe. Besonders in Unternehmen, die mit einem Mangel nach Fachkräftenachwuchs zu kämpfen haben, klafft ein Personalloch auf, wenn langjährige Mitarbeiter frühzeitig in Rente gehen. Durch einen flexiblen Rentenübergang können Unternehmen dieser Problematik gezielt entgegenwirken und den Personalwechsel optimal vorbereiten. „Besonders unsere mittelständischen Unternehmen und ihre Mitarbeiter können von dieser Reglung profitieren. Ein flexibler Übergang in die Rente ermöglicht allen Seiten zahlreiche Vorteile und ist besser als eine starre Reglung ohne Handlungsspielraum", findet Volkmar Klein.
Eine allgemeine Frühverrentung ist gerade mit Blick auf die Veränderung der Altersstruktur unserer Bevölkerung problematisch. Dies stellt nachfolgende Generationen vor nicht zu bewältigende Aufgaben. Gerade auch bei uns in Siegen-Wittgenstein. Längeres Arbeiten muss sich für den Arbeitnehmer aber natürlich auch lohnen. Da ist es wichtig, dass auch das Hinzuverdienstrecht vereinfacht wird. Der Mehrverdienst jenseits der für die Vollrente geltenden Hinzuverdienstgrenze von 450€ bis zu einer Obergrenze in Höhe des vorherigen Bruttogehalts zu 40% auf die Rente angerechnet werden
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