Sterbehilfe

14.03.2013

Beschluss des 46. Kreisparteitages der CDU Siegen-Wittgenstein am 9.03.2013

Auf Antrag des Kreisvorstandes der CDU-Siegen-Wittgenstein hat der Kreisparteitag am 9.03.2013 mit großer Mehrheit den folgenden Beschluss gefasst:
Der Kreisparteitag schließt sich der auf dem 25. Bundesparteitag am 4./5.12.2012 in Hannover formulierten Forderung nach einem Verbot der zwar unentgeltlich aber dennoch geschäftsmäßig erbrachten Hilfeleistung zur selbsttätigen organisiertenSterbehilfe an. Auch deren Ausübung sollte unter Strafe gestellt werden.

Begründung:
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der kommerziellen Suizidhilfe als einer in besonderem Maße verwerflichen Form der Hilfe zum Sterben wird ausdrücklich begrüßt. Es darf nicht sein, dass mit der Not totkranker Menschen Profite erzielt werden. Aber auch eine geschäftsmäßig erbrachte Hilfeleistung, die zwar unentgeltlich gewährt wird, aber dennoch darauf hin ausgerichtet ist, dem Leben ein unnatürliches Ende zu bereiten, ist nach der Auffassung der CDU in Siegen-Wittgenstein abzulehnen. Es kommt am Ende des Lebens vor allem darauf an, Sterbenden die beste palliativ-medizinische Versorgung zukommen zu lassen (auch durch den Ausbau des Hospizwesens) und sie in menschlicher Nähe, Zuwendung und Ansprache auf ihrem letzten Weg zu begleiten.  Es muss das Ziel sein,  auch im Sterben die Würde der Menschen  zu schützen und zu bewahren.